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   OLG Hamm, 23.08.1988 - 26 W 9/88   

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OLG Hamm, 23.08.1988 - 26 W 9/88 (https://dejure.org/1988,6042)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.08.1988 - 26 W 9/88 (https://dejure.org/1988,6042)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. August 1988 - 26 W 9/88 (https://dejure.org/1988,6042)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1680
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

    Darüber hinaus lehnt die herrschende Meinung die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine sachliche Berichtigung des Protokolls zu Recht mit der Begründung ab, das Beschwerdegericht sei mangels Teilnahme an der Sitzung zu einer Überprüfung nicht imstande (vgl. OLG Hamm NJW 1989, 1680; Stein/Jonas/Roth ZPO 21. Aufl. § 164 Rdn. 15; Musielak/Stadler ZPO 3. Aufl. § 164 Rdn. 8; Zöller/Stöber ZPO 24. Aufl. § 164 Rdn. 11; Peters in MünchKomm/ZPO 2. Aufl. § 164 Rdn. 11, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.03.1996 - 20 W 74/96

    Nachträgliche Berichtigung der Urkunde wegen eines Schreibfehlers

    Gegen den Beschluß, durch den der Antrag auf Berichtigung eines Urteils oder eines Protokolls aus sachlichen Gründen abgelehnt wird, findet nach der Zivilprozeßordnung kein Rechtsmittel statt (für das Urteil: § 319 Abs. 3 ZPO ; OLG Frankfurt OLGZ 1990, 75, 76; Baumbach/Lauterbach/Aibers/Hartmann, 54. Aufl., Rn. 35; ZöllerNollkommer, 19. Aufl., Rn. 27, je zu § 319 ZPO ; für das Protokoll: OLG Hamm Rpfleger 1984, 193 und NJW 1989, 1680 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., Rn. 13; Zöller/Stöber, a.a.O., Rn. 11, je zu § 164 ZPO ).
  • OLG Celle, 12.06.2003 - 4 W 87/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Ablehnung der Berichtigung des

    Es ist daher auch nicht Aufgabe des Rechtsmittelgerichts, die Beweiskraft des Protokolls (§ 165 ZPO) zu ändern, solange nicht eine Protokollfälschung erwiesen ist (vgl. OLG Hamm NJW 1989, 1680).
  • OLG Naumburg, 27.01.2004 - 12 W 154/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde, mit der der Beschwerdeführer die inhaltliche

    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung stets unzulässig ist (so BAGE 17, 21, 25; OLG Hamm NJW 1989, 1680) oder ob sie ausnahmsweise zulässig ist, soweit der Beschwerdeführer nicht die inhaltliche Unrichtigkeit des Protokolls rügt, sondern sich dagegen wendet, dass die beantragte Berichtigung als unzulässig abgelehnt worden sei (so OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 862, 863).
  • OLG Köln, 12.09.1997 - 16 Wx 223/97

    Keine Beschwerde gegen eine beantragte Protokollberichtigung im WEG -Verfahren

    Die Beschwerde gegen die Ablehnung einer beantragten Protokollberichtigung ist jedenfalls dann nicht statthaft, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - die Überprüfung erfordert, ob das Protokoll unrichtig ist, und wenn nicht das Berichtigungsverfahren beanstandet wird (vgl. OLG Hamm NJW 1989, 1680; OLG München OLGZ 1980, 465, 466; Zöller/Stöber, § 164 ZPO Rn. 11, jew.m.w.N.).
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